Deutscher Betriebsräte-Preis 2009 für Karstadt

Olaf Scholz und Klaus Franz würdigen Preisträger in Bonn

(Bonn/Frankfurt). -  Der Gesamtbetriebsrat der Karstadt Warenhaus GmbH wurde am Mitt­wochabend, 7.10.2009, in Bonn mit dem „Deutschen Betriebsräte-Preis 2009“ in Gold ausgezeich­net. In Anwesenheit von Schirmherr Olaf Scholz, Bundesminister für Arbeit und Soziales, und über 100 geladenen Gästen wurde damit der unermüdliche Einsatz der Karstadt-Betriebsräte für den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Standortsicherung des Unternehmens gewürdigt, über dessen Zukunft derzeit ein Insolvenzverwalter entscheidet.

Der von der renommierten Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (erscheint im Bund-Verlag, Frankfurt) in diesem Jahr erstmals vergebene „Deutsche Betriebsräte-Preis“ zeichnet das Engagement und die erfolgreiche Arbeit von Betriebsräten in Krisenzeiten aus. Eine hochkarätig besetzte Jury aus Gewerkschaften, Wissenschaft und ausgewiesenen Prakti­kern, darunter Klaus Franz, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Adam Opel GmbH und Festredner der Preisverleihung, traf dazu eine Auswahl aus über 90 eingereich­ten Projekten, die in den vergangenen Jahren erfolgreich Arbeitnehmerinteressen durch­setzen konnten. Beworben hatten sich Betriebsratsgremien aus nahezu allen Branchen und Regionen und den verschiedensten Unternehmensgrößen. Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen des „Bonner BetriebsräteTages“.

Olaf Scholz: "Die Betriebsräte in Deutschland erweisen sich gerade jetzt als die Ideen­schmieden für kreative Wege zur Beschäftigungssicherung. Die Zusammenarbeit von Unter­nehmensleitung und Betriebsrat hat vielen Unternehmen in diesen Tagen das Überleben gesichert." Für sein innovatives Pilotprojekt zur Bildung der bundesweit ersten Transfer­gesellschaft für Leiharbeiter erhielt der Betriebsrat der AUDI AG, Ingolstadt, den „Deutschen Betriebsräte-Preis“ in Silber. Ebenso wie die Arbeitnehmervertreter der ZF Friedrichshafen AG, Friedrichhafen, die ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung des Maschinenbauunternehmens entwickelt und durchgesetzt haben. Die Auszeichnung in Bronze ging an den Betriebsrat der Vacuumschmelze GmbH & Co. KG, Hanau. Mit umfang­reichen öffentlichen Protestaktionen, Streiks und einer breiten Mobilisierung der Öffentlich­keit erreichte er eine Rückkehr des Unternehmens in die Tarifvertragsbindung.

Sonderpreise gingen zudem an die Betriebsräte folgender Unternehmen: Landesbank Berlin AG in der Kategorie „Aus- und Weiterbildung“, Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH, Wiesbaden (Kategorie „Beschäftigungssi­cherung“), Postbank Filialvertrieb, München (Kategorie „Gute Arbeit“) und Merck KGaA, Darmstadt (Kategorie „Innovative Betriebsratsarbeit“).

Der „Deutsche Betriebsräte-Preis“ wird auch in 2010 wieder ausgeschrieben und verliehen. Weitere Informationen dazu und zum aktuellen Preis unter www.deutscherbetriebsraete-preis.de.

 

Kurzarbeit auch wegen Schweinegrippe möglich

(Frankfurt). – Wenn in einem Betrieb zahlreiche Beschäftigte an der höchst ansteckenden Schweinegrippe erkranken und deshalb die Arbeit zum Erliegen kommt, kann Kurzarbeit eingeführt werden. Darauf weist die im Bund-Verlag, Frankfurt, erscheinende Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“ in ihrer neuesten Ausgabe 9/2009 hin.

Nach dem Sozialgesetzbuch III könne es nicht nur „wirtschaftliche Gründe“ für Kurzarbeit geben. Auch wenn „ein unabwendbares Ereignis“ zu erheblichem Arbeitsausfall führe, sei die Einführung von Kurzarbeit möglich. Zu solchen „unabwendbaren Ereignissen“ zählten auch Infektionskrankheiten wie die Schweinegrippe. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte dies gegenüber der Fachzeitschrift. Komme in einer Firma die Produktion wegen der Pan­demie zum Stillstand, könne auch „Kurzarbeit Null“ eingeführt werden. Bei der BA werde derzeit bereits im Fall eines bayerischen Metallbetriebes geprüft, ob wegen der Schweine­grippe die Zahlung von Kurzarbeitergeld in Frage kommt, berichtet die „Soziale Sicherheit“ in einem vierseitigen Artikel zur „Schweinegrippe und den möglichen Folgen im Job“.

Ein kurzfristig vom Arbeitgeber angeordneter Betriebsurlaub sei wegen der Schweinegrippe nicht möglich, berichten die Autoren, Rechtsanwalt Michael Felser und Redakteur Rolf Winkel. Ein möglicher Arbeitsausfall wegen Schweinegrippe gehöre zum typischen Risiko des Arbeitgebers. Dieses dürfe er nicht auf die Beschäftigten abwälzen, indem er ihnen kurzfristig einen Zwangsurlaub verordne.

 

Die Zeitschrift informiert auch ausführlich über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern, wenn

·         sie selbst an der Schweinegrippe erkranken,

·         Angehörige erkrankt sind,

·         der Kindergarten oder die Schule des eigenen Kindes wegen der Grippe schließt,

·         eine „abstrakte“ Gefährdung vorliegt,

·         es um die Vorbeugung geht.

Quelle: Ausgabe 09/2009 der Zeitschrift Soziale Sicherheit

Verbindliche Regeln für alle

Für viele Unternehmen ist Corporate Social Responsibility (CSR) wenig mehr als eine freiwillige Selbstverpflichtung. DGB und Gewerkschaften stellen dem ihr 10-Punkte-Papier "Verbindliche Regeln, die für alle gelten" mit Forderungen zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen entgegen. [mehr...]

WSI-Betriebsrätebefragung: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen deutlich zu

In vier von fünf deutschen Betrieben stehen Beschäftigte ständig unter hohem Zeit- und Leistungsdruck, die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz sind in den letzten Jahren gewachsen. Das zeigen erste Daten aus der neuen Betriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wirtschaftskrise dürfte die Situation noch weiter verschärfen, prognostiziert WSI-Gesundheitsexpertin Elke Ahlers.

In 84 Prozent der deutschen Betriebe gibt es Mitarbeiter, die dauerhaft unter hohem Zeit- und Leistungsdruck arbeiten, berichteten die Betriebsräte. Betroffen sind in diesen Unternehmen nicht nur einzelne Beschäftigte mit speziellen Aufgaben, sondern durchschnittlich 43 Prozent der Belegschaft. 

Die psychischen Belastungen haben in den vergangenen drei Jahren zugenommen - das sagten 79 Prozent der befragten Betriebsräte über ihren Betrieb. Besonders stark unter Druck stehen demnach Beschäftigte in Dienstleistungsberufen sowie in den Branchen Verkehr, Nachrichten und Telekommunikation. Als Ursachen für hohen Stress nennen 84 Prozent der Arbeitnehmervertreter eine zu enge Personaldecke, 79 Prozent die hohe Eigenverantwortlichkeit von Beschäftigten und 75 Prozent die Abhängigkeit von Kundenvorgaben.

"Durch neue Organisationsformen in den Unternehmen steuern zunehmend Kundenvorgaben und Ergebnisorientierung den Arbeitsrhythmus. Und das mit immer weniger Personal", sagt WSI-Forscherin Elke Ahlers. Flachere Hierarchien und mehr Eigenverantwortlichkeit können ebenfalls zum Belastungsfaktor werden. So gaben 58 Prozent der befragten Betriebsräte an, dass Mitarbeiter regelmäßig mit Umsatz- und Renditezahlen konfrontiert und daran gemessen würden. "Für die Beschäftigten ist das ein zweischneidiges Schwert: Die neue Freiheit bezahlen viele mit Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck", erklärt Ahlers. Für 37 Prozent der Betriebsräte ist es eine alltägliche Beobachtung, dass Beschäftigte mehr als neun Stunden am Tag arbeiten - und damit deutlich länger, als vertraglich vereinbart.

Zum Zeitpunkt der Befragung - kurz nach Beginn der Wirtschaftskrise - hatte die aktuelle Auftragslage der Unternehmen offenbar relativ wenig Einfluss auf den Zeit- und Leistungsdruck: Den Anteil der Beschäftigten unter Dauerstress schätzten die Betriebsräte sehr ähnlich ein, unabhängig davon, ob die Auftragsbücher in ihrem Unternehmen gut gefüllt waren, oder nicht. Für die Zukunft erwartet WSI-Expertin Ahlers allerdings durch die Wirtschaftskrise eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen: "Die Personaldecke in den Betrieben wird noch dünner, die Angst vor dem Jobverlust zunehmen. Dies dürfte sich negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken."

Die Betriebsräte wurden zwischen September 2008 und Januar 2009 interviewt. Die WSI-Umfrage unter 1700 Betriebsräten ist repräsentativ für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und Betriebsrat. In derartigen Betrieben arbeiten in Deutschland rund 12 Millionen Menschen.

Quelle: Newsletter des DGB Sachsen

Kurzarbeit - Auswertung von Betriebsvereinbarungen

Die Hans Böckler Stiftung hat eine Auswertung von Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit erstellt. Der als Download erhältliche Bericht und weitere Informationen geben Betriebsräten Tipps und Anregung zur Gestaltung betrieblicher Regelungen.

Das Netzwerk Canaletto führte zudem zwei eigene Veranstaltungen zum selben Thema durch. Hier können Sie deren Dokumentation einsehen:

Kurzarbeit - Möglichkeiten in der Krise?
Kurzarbeit - Qualifizierungsmöglichkeiten

 

 

Die neue EBR-Richtlinie tritt in Kraft - Handlungsbedarf für Betriebsräte: EBR-Vereinbarung bis Juni 2011 aktualisieren

Nach mehr als fünf Jahren konnte das Verfahren zur Revision der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte mit dem heutigen Tag abgeschlossen werden. Obwohl bereits im Dezember 2008 politisches Einvernehmen hergestellt war, führten Probleme mit der Übersetzung des Gesetzestextes zu einer weiteren Verzögerung. Die endgültige Beschlußfassung im Ministerrat fand schließlich am 23. April 2009 statt. Am 6. Mai 2009 unterzeichnete das Europäische Parlament die neue Richtlinie und am 16. Mai 2009 wurde sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zwanzig Tage  später, also am heutigen 5. Juni 2009, tritt sie offiziell in Kraft.

Britische Regierung enthielt sich erneut der Stimme   Während 26 Regierungen von Bulgarien bis Irland, von Portugal bis Estland dem Gesetzestext zustimmten, enthielt sich die britische Labour-Regierung erneut der Stimme. Das Abstimmungsverhalten der als neoliberal geltenden britischen Sozialdemokraten hatte bereits im Dezember 2008 europaweit für Aufsehen gesorgt. Dessen ungeachtet gilt die neue Richtlinie aber in allen Ländern des Europäischen Binnenmarktes, also im Vereinigten Königreich genauso wie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Schweiz ist formal ausgeschlossen. Kroatien und die Türkei werden die neue Richtlinie mit dem Tag ihres Beitrittes zur EU in die nationale Rechtsordnung umsetzen.

Die endgültige Fassung des neuen Richtlinientextes im Wortlaut können Sie hier nachlesen.

Hier finden Sie die Bewertung der wichtigsten Neuerungen im Vergleich zur alten Richtlinie.

Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit

Mit Kurzarbeit versucht eine täglich wachsende Zahl von Betrieben, Beschäfti-gung zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. In zahlreichen Wirtschafts-zweigen sehen die Tarifverträge Regelungen zur Einführung und Ausgestaltung von Kurzarbeit vor. Im Mittelpunkt stehen die Mitbestimmungsrechte der Be-triebsräte, Ankündigungsfristen sowie die Einkommenssicherung bei Kurzarbeit. Das zeigt eine aktuelle Auswertung, die das WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung für 18 Branchen vorlegt. *

Mitbestimmung des Betriebsrats: In nahezu allen Branchen gibt es Regelun-gen zur Mitbestimmung des Betriebsrats. Kurzarbeit darf danach nur mit Zu-stimmung des Betriebsrats eingeführt werden. In manchen Bereichen wird auf die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte verwiesen.

Ankündigungsfrist: Bei der Einführung von Kurzarbeit müssen Ankündigungs-fristen eingehalten werden. Sie reichen von 5 Arbeitstagen bis zu einem Monat (siehe Übersicht). Im Einzelfall können sie verkürzt werden. Bei kurzfristiger Unterbrechung ist bei erneuter Kurzarbeit oftmals keine Frist einzuhalten.

Gehaltskürzung: In manchen Tarifbereichen, zum Beispiel in der Metallindust-rie Nordwürttemberg-Nordbaden und bei der Deutschen Bahn AG, ist festgelegt, dass bei geringfügiger Kurzarbeit (z.B. um weniger als 10 Prozent) keine Kür-zung von Lohn und Gehalt vorgenommen werden darf.

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld: Das gesetzliche Kurzarbeitergeld wird in einigen Branchen tariflich aufgestockt. Der Zuschuss sichert zwischen 75 und 100 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes (siehe Übersicht).

Kündigung bei Kurzarbeit: Zum Schutz der Beschäftigten, die während der Kurzarbeitsphase gekündigt werden, sehen die meisten Tarifverträge rückwir-kende Ansprüche auf volles Tarifentgelt vor. In manchen Tarifbereichen ist ge-regelt, dass von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte eine kurze Kündigungsfrist erhalten, damit sie gegebenenfalls schneller den Betrieb verlassen und eine neue Stelle antreten können.

Als Download stellen wir Ihnen weitere Informationen hier zur Verfügung.

* Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv, Tarifliche Regelungen zur Kurzarbeit– Übersicht über 18 Wirtschaftszweige – Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 66, Düsseldorf, Februar 2009

Betriebsräte stärken ihre Selbsthilfeorganisationen

Die Aktivitäten von Betriebsräten zur Werbung von Gewerkschaftsmitgliedern untersucht Martin Behrens in seinem Beitrag für die neueste Ausgabe der Industrial & Labor Relations Review (Vol. 62, No. 3, S. 275-293). Die Analyse von Daten der WSI-Betriebsrätebefragung kommt zu dem Schluss, dass Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen der Gewerkschaften einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Betriebsräte zur Wahrnehmung von Aufgaben der Mitgliederwerbung zu motivieren.
Ein Kurzzusammenfassung des Beitrages kann eingesehen werden unter:
http://www.ilr.cornell.edu/ilrreview/currentIssue.html

Das Beamtenstatusgesetz

zum Monatsanfang ist das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Kraft getreten. Beamte und Beamtinnen (Beamte/-innen) haben sich nun ihrem Beruf nicht mehr  mir mit "voller Hingabe" sondern mit "vollem persönlichem Einsatz" zu  widmen. Was das BeamtStG -  erwähnenswerter - noch regelt, erfahren Sie im  aktuellen Newsletter Arbeitsrecht.

Lesen Sie hier weiter.

 

Frauen sind nicht nur beim Gehalt im Nachteil

Lohn und Gehalt

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Frauen liegt rund 20 Prozent unter dem der Männer. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Umfrage von frauenlohnspiegel.de, die vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Die Ergebnisse der Umfrage beruhen auf den Angaben von knapp 25.000 Frauen und Männern, die sich im Jahr 2008 und Anfang 2009 daran beteiligt haben. Der im FrauenLohnspiegel beobachtete Rückstand liegt etwa auf dem Niveau, das beispielsweise die EU-Kommission aus anderen Datenquellen ermittelt hat.

Sonderzahlungen

Nicht nur beim monatlichen Gehalt, sondern auch bei den Sonderzahlungen haben die Frauen das Nachsehen: 53,8 Prozent der Männer haben nach eigenen Angaben eine Sonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes erhalten, Frauen dagegen nur zu 44,4 Prozent. Männer bekamen zu 59,8 Prozent ein Urlaubsgeld, Frauen dagegen nur zu 54,9 Prozent. Männer erhielten zu 17,7 Prozent eine Gewinnbeteiligung, Frauen dagegen zu 9,8 Prozent.

Tarifbindung

Frauen profitieren von der Tarifbindung, aber weniger stark als Männer: Frauen in tarifgebundenen Betrieben verdienen im Schnitt 18,5 Prozent mehr als in nicht gebundenen Betrieben. Bei Männern beträgt das Plus in tarifgebundenen Betrieben dagegen 21,0 Prozent. Frauen arbeiten zu knapp 46 Prozent in Betrieben mit Tarifbindung, Männer dagegen zu rund 54 Prozent.

Arbeitszeit und Überstunden

60 Prozent der Männer und 53 Prozent der Frauen arbeiten im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart. Die Vergütung der Überstunden fällt unterschiedlich aus. Bei den Frauen spielt der Freizeitausgleich mit fast 38 Prozent eine deutlich größere Rolle als bei den Männern mit 27,5 Prozent. Bezahlung mit Überstundenzuschlag kommt bei den Männern mit 10,3 Prozent deutlich häufiger vor als bei Frauen mit 3,4 Prozent. Im Übrigen erhalten beide Gruppen zu mehr als 39 Prozent keine Vergütung für Überstunden.

Beförderung und Aufstiegschancen

Knapp 18 Prozent der Frauen, aber 26,6 Prozent der Männer geben an, dass sie in dem Betrieb, in dem sie arbeiten, einmal befördert worden sind. Entsprechend unterschiedlich bewerten sie ihre Aufstiegschancen: Männer halten ihre Aufstiegschancen zu 24,4 Prozent für gut, Frauen dagegen nur zu 17,4 Prozent. Nahezu 70 Prozent der Männer sind der Auffassung, dass Männer und Frauen die gleichen Aufstiegschancen haben. Frauen sind da deutlich skeptischer: Nur 54 Prozent von ihnen stimmen dieser Aussage zu.

Anforderungen an neuen Job

Relativ ähnlich sind die Erwartungen von Frauen und Männern an einen möglichen neuen Job: Als die drei wichtigsten Kriterien nennen beide Gruppen jeweils eine unbefristete Anstellung, angenehme Kolleginnen und Kollegen, ein besseres Gehalt. Frauen legen etwas mehr Wert als Männer auf geeignete Arbeitszeiten und vertretbare Wegezeiten. Teilzeitmöglichkeiten sind ihnen deutlich wichtiger als den Männern.

Die wichtigsten Gründe für den Einkommensabstand der Frauen zu den Männern sind nach den Erkenntnissen des WSI: Frauen

  • arbeiten vielfach in Wirtschaftszweigen und Berufen mit niedrige(re)m Einkommensniveau,
  • sind in Leitungs- und Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert,
  • haben Nachteile aufgrund von familienbedingter Berufsunterbrechung,arbeiten häufiger in – schlechter bezahlten – Teilzeitarbeitsverhältnissen,
  • sind Opfer mittelbarer Diskriminierung – etwa durch nicht geschlechtsneutrale Tarifverträge oder durch falsche betriebliche Eingruppierung.

"Zum Teil werden Frauen schlechter bezahlt, weil sie Frauen sind", fasst WSI-Experte Dr. Reinhard Bispinck die WSI-Analyse zusammen.

Die Daten des WSI-Frauenlohnspiegels sollen dazu beitragen, mehr Transparenz zu schaffen. "Wir erhoffen uns davon mehr Aufmerksamkeit für die nach wie vor bestehenden gravierenden Unterschiede zwischen den Arbeits- und Einkommensbedingungen von Frauen und Männern", so Bispinck.

An der Online-Befragung zu den Einkommens- und Arbeitsbedingungen können sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligen. Es handelt sich nicht um eine repräsentative Befragung. Die große Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewährleistet jedoch verlässliche Orientierungsgrößen.

Die Online-Umfrage wird fortgeführt. Wer mitmacht, kann eine Reise nach Südafrika gewinnen.

Leiharbeit und befristete Beschäftigung

Zunehmend verlassen sich Unternehmen auf Beschäftigungsformen wie Leiharbeit oder befristete Beschäftigung. So können sie kurzfristig Spitzen im Arbeitsaufkommen abfangen, ohne "eigene" Personalreserven einzusetzen. Seit der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 stehen Betriebsräte verstärkt in der Pflicht, diese "Randbelegschaft" in den Betriebsalltag zu integrieren.

Für die erste Analyse wurden rund 50 Betriebsvereinbarungen verwendet, die sich mit Regelungen für Leiharbeitnehmer/innen und befristet Beschäftigte befassen. Aufgegriffen wurden besonders Regelungen, die die Einstellung und Integration der prekär Beschäftigten im Betrieb in den Mittelpunkt stellen, sowie Vereinbarungen, die sich in Krisenzeiten der Sicherung der Stammbelegschaft widmen. Die vorliegende Auswertung ist eine um rund 20 Vereinbarungen aktualisierte und erweiterte Auflage der Auswertung aus dem Jahr 2005.

Die Autorin des Zumbeck, Christine ergänzt ihr Buch mit Originalzitaten,  wertvollen Hinweisen und Formulierungshilfen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen.
Eine Leseprobe können Sie hier einsehen.

Buchhinweis des Netzwerkes Canaletto: Leiharbeit und befristete Beschäftigung
2. aktualisierte Auflage. Analyse und Handlungsempfehlungen. Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Frankfurt am Main:  Bund-Verl.  2009, ISBN: 978-3-7663-3859-4. 153 Seiten Preis: 12,90 EUR im Buchhandel

Ausbildungsvergütungen

In den nächsten Wochen kommen neue Auszubildende in die Unternehmen. Das Netzwerk Canaletto hat einmal eine Übersicht der hans-Böckler-Stiftung recherchiert, wo die Tarifliche Ausbildungsvergütungen in 25 Branchen aufgelistet sind.

Mehr erfahren Sie hier.

Der »Kittner 2009«: Da steckt alles Wichtige drin

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht jedem Betriebsratsmitglied ein eigenes Exemplar in der neuesten Auflage zu. Aus gutem Grund: Denn die Arbeit im Gremium ist einfach effektiver, wenn jede Kollegin und jeder Kollege ein eigenes Buch hat.

Michael Kittner, Arbeits- und Sozialordnung, weitere Infos können Sie hier nachlesen.

Betriebs- und Dienstvereinbarungen

In dieser Reihe werden laufend Auswertungen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen aus dem "Archiv Betriebliche Vereinbarungen" herausgegeben. Die Bücher richten sich an Praktiker. In jedem Band werden zu einem Gestaltungsbereich abgeschlossene Vereinbarungen analysiert und Handlungsempfehlungen gegeben. 

Sie finden Informationen dazu hier.