Die allgemeine Lohnentwicklung

Seit Mitte der 1990er Jahre weist die Lohnquote, d.h. der Anteil der Lohneinkommen am gesamten Volkseinkommen, eine fallende Tendenz auf und ist nach der Jahrtausendwende regelrecht abgestürzt (Abbildung 1). Spiegelbildlich hierzu haben die Kapital- und Vermögenseinkommen kräftig zugelegt und mittlerweile einen historischen Höchststand erreicht (Schäfer 2008). Der Rückgang der Lohnquote wurde dadurch bedingt, dass gesamtwirtschaftlich die Lohnerhöhungen in den letzten Jahren kaum mehr in der Lage waren, den besitzstandsneutralen Verteilungsspielraum aus Preis- und Produktivitätszuwächsen auszuschöpfen. Im Ergebnis kam es zu einer massiven Umverteilung von Arbeits- zu Kapitaleinkommen.

Der Rückgang der Lohnquote bedeutet auch, dass die Finanzierungsbasis für die lohnbezogenen Sozialversicherungssysteme insgesamt kleiner wird. Zwar stehen bei der Altersversorgung geringeren Lohnzuwächsen auch geringere Rentenzuwächse und Rentenansprüche gegenüber, trotzdem bleibt eine bestimmte Finanzierungslücke, die vor allem dadurch entsteht, dass sich Bezieher sehr hoher Lohneinkommen sowie Empfänger von Kapital- und Vermögenseinkommen dem allgemeinen Rentensystem durch privilegierte Sonderegelungen entziehen können. Um die Finanzierungsbasis zu verbreitern, bieten sich vor allem zwei Wege an: Zum einen könnte die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben oder sogar ganz aufgehoben werden. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Rentenansprüche müssten dann – wie z.B. in der Schweiz – ab einer bestimmten Obergrenze gekappt werden, um so eine stärkere Beteiligung der hohen Lohneinkommen an der Finanzierung der Renten sicherzustellen (IG Bauen-Agrar-Umwelt 2000, Schreiner 2008: 196).

Darüber hinaus könnte die jetzige arbeitnehmerbezogene Rentenversicherung in eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung überführt werden, die alle Erwerbstätigen, d.h. auch Beamte und Selbstständige, in einen universellen Finanzierungs- und Solidarverbund mit einbezieht (DGB 2008, Urban u.a. 2008). Auf diese Weise könnten zumindest teilweise auch Kapitaleinkommen für eine solidarische Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen werden.
Allerdings wird auch in Zukunft der Löwenanteil der gesetzlichen Rentenversicherung durch Lohneinkommen finanziert werden müssen. Eine stabile Lohnentwicklung bildet demnach eine wesentliche Voraussetzung für ein stabiles Rentensystem. Umso wichtiger ist es, einen weiteren Verfall der Lohnquote zu stoppen und eine Trendwende in der Lohnpolitik
Seite 2 von 14 durchzusetzen, sodass zukünftig die Löhne wieder mindestens im Gleichschritt mit der Preis- und Produktivitätsentwicklung ansteigen.

Das ausführliche Diskussionspapier können Sie hier nachlesen.

Mindestlöhne

In 20 von 27 Ländern der Europäischen Union gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Die WSI-Mindestlohndatenbank gibt einen aktuellen Überblick über Entwicklung und Höhe des Mindestlohnes in den europäischen Ländern sowie den USA.

 

 

 

Download:

Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz (pdf)
Mindestlöhne in Europa (pdf)
WSI-Mindestlohnbereicht (pdf)

Gesetzliche Mindestlöhne gehören in Europa zum selbstverständlichen Instrumentarium bei der Regulierung des Arbeitsmarktes. Seit der Jahrtausendwende hat ihre Bedeutung in vielen Ländern sogar noch zugenommen. Die Mindestlöhne wurden real deutlich angehoben und eilten oft der allgemeinen Lohnentwicklung voraus. Das Jahr 2008 markiert demgegenüber eine Trendwende: Der Realwert des Mindestlohns wies erstmals wieder eine rückläufige Tendenz auf. Angesichts der tiefen Weltwirtschaftskrise steht die Mindestlohnpolitik in Europa nun vor der Frage, ob es gelingt, deutlich höhere Mindestlohnzuwächse durchzusetzen.Ökonomisch wäre dies ein gebotener Schritt,um dem Konjunktureinbruch entgegenzutreten,während eine restriktive Mindestlohnentwicklung ihrerseits dazu beiträgt, die Krise weiter zu verschärfen.

 

Kein Steuerschock für Kurzarbeiter

Das Bundesfinanzministerium (BFM) hat Medienberichten widersprochen, die für das Jahr 2009 eine erhebliche Steuernachzahlung für Hunderttausende von Kurzarbeitern in der Bundesrepublik angekündigt hatten. Laut BFM ist das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei. Eventuelle Nachzahlungen könne es nur auf Grund des so genannten Progressionsvorbehalts geben. Dies betrifft nach Informationen des Ministeriums in erster Linie verheiratete Arbeitnehmer, die zusammen veranlagt werden. Dazu müssten diese aber ganzjährig Kurzarbeitergeld beziehen und deren Ehepartner ebenfalls steuerpflichtige Einkünfte erzielen.

Unverheiratete müssen nicht mit Nachzahlung rechnen
Laut BFM sind nur wenige Arbeitnehmer von möglichen Nachzahlungen betroffen. Insbesondere Unverheiratete hätten keine weiteren Steuerzahlungen zu befürchten, vielmehr bestehe sogar die Option auf eine Steuererstattung. Eine Steuernachzahlung drohe lediglich verheirateten Arbeitnehmern, die Kurzarbeitergeld erhalten haben. Ausschlaggebend für die Fälligkeit einer Nachzahlung sei der Zeitraum, in dem das Kurzarbeitergeld bezogen worden sei und auf welchen Betrag sich das übrige steuerpflichtige Einkommen des Ehepaares belaufe, so das Bundesfinanzministerium.

Nachzahlung trotz Steuerfreiheit kein Widerspruch
Zudem weist das BFM darauf hin, dass das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist. Zur Ermittlung des Steuersatzes würde es jedoch dem übrigen steuerpflichtigen Jahreseinkommen hinzugerechnet (Progressionsvorbehalt). Dies entspricht dem steuerrechtlichen Grundsatz, dass für die Besteuerung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie berücksichtigt werden muss. Auch steuerfreie Einnahmen wie eben das Kurzarbeitergeld erhöhen diese und müssen in den Gesamtbetrag einbezogen werden.

Dumpinglöhne für Zimmermädchen - Hotels müssen erstmals Bußgelder zahlen

Mehrere Münchener Nobelhotels werden jetzt offenbar wegen Dumpinglöhnen für die Zimmerreinigung zur Kasse gebeten. Das Hauptzollamt München hat laut Bericht der Fach-Illustrierte Top Hotel gegen mehrere Luxushotels der Landeshauptstadt Bußgeldverfahren eingeleitet und erste Bescheide erlassen. Damit werden erstmals auch Auftraggeber dubioser Reinigungsfirmen zur Rechenschaft gezogen. Bei einer Razzia im vergangenen Oktober hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll 13 Münchener Luxushotels überprüft und unter anderem Verstöße gegen geltende Mindestlohnregelungen festgestellt.

Weitere Infos erhalten Sie hier.

Wieviel Urlaub und Urlaubsgeld steht Ihnen zu?

Zwischen 7 und 67 Euro mehr als 2007 erhalten die Arbeitnehmer/innen in Deutschland dieses Jahr als Urlaubsgeld. Die meisten von ihnen haben 30 Tage Urlaub.  Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige.

Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 1.944 Euro für die Reisekasse

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 1.944 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen; bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.


Am wenigsten Geld für die Reisekasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Verglichen mit 2007 ist das tarifliche Urlaubsgeld in gut einem Drittel der untersuchten Branchen angestiegen, die Erhöhungen bewegen sich zwischen drei Prozent (z.B. Druckindustrie, Versicherungen) und 4,1 Prozent (Metallindustrie). Beispiele:

  • In der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden erhalten die Angestellten ein Plus von 62 Euro (1.578 Euro), die Arbeiter/innen ein Plus von 54 Euro (auf 1.375 Euro). In Sachsen fallen die Steigerungen ähnlich aus.
  • In der Textilindustrie Westfalen-Osnabrück beläuft sich das Plus auf 22 Euro (auf 638 Euro), in Ostdeutschland steigt es um 7 Euro (auf 270 Euro).
  • In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe gibt es für die Angestellten mit 1.944 Euro insgesamt 67 Euro mehr als im Vorjahr, bei den Arbeiter/innen sind 58 Euro mehr (auf 1.643 Euro).
  • In der Druckindustrie beträgt das Plus für die Arbeiter/innen  in West und Ost gleichermaßen 48 Euro (auf 1.634 Euro).
  • Im Versicherungsgewerbe steigt das Urlaubsgeld um 36 Euro auf 1.230,50 Euro.

 

In einer Branche, im Bauhauptgewerbe, erfolgte hingegen eine Absenkung des Urlaubsgeldes um bis zu 17 Prozent: Für die Arbeiterinnen und Arbeiter beträgt das Minus im Westen (ohne Berlin-West) 196,20 Euro (auf 933,90 Euro), im Osten geht es um 162,97 Euro (auf 845,02 Euro) zurück. Für die Angestellten beträgt der Kürzungsbetrag einheitlich 123,60 Euro (auf 720 Euro).

 

In mehr als der Hälfte der ausgewerteten Branchen hat sich das Urlaubsgeld nicht verändert. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Landwirtschaft, Steinkohlenbergbau, chemische Industrie, Papierverarbeitung, Süßwarenindustrie, Groß- und Einzelhandel und die Deutsche Bahn AG.

 

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

 

Lohn- und Gehaltsvergleich von 250 Berufen

Der kostenlose Lohn- und Gehaltscheck bietet Informationen zu 250 Berufen. Der LohnSpiegel ist unabhängig von kommerziellen Interessen. Er wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung betreut. Wer ihn nutzt, bezahlt dafür nichts.

Die Daten stammen von den Beschäftigten selbst, nicht von ihren Arbeitgebern.
Hier können Sie den Lohn- und Gehaltscheck testen.

Was verdienen Technikerinnen und Techniker?

Das Bruttomonatseinkommen von Technikerinnen und Technikern beträgt auf Basis einer 38-Stunden-Woche durchschnittlich 3.170 Euro. Je nach Fachrichtung variiert dieses Einkommen zwischen 3.802 Euro bei Chemietechniker/innen und 2.175 Euro bei Zahntechniker/innen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage des Internetportals www.lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 5.000 Technikerinnen und Techniker haben sich daran beteiligt. "Mit dieser Erhebung können wir die Einkommenssituation einer insgesamt gut verdienenden Berufsgruppe abbilden", sagt WSI-Tarifexperte Dr. Reinhard Bispinck, "Die Daten zeigen allerdings erhebliche Einkommensunterschiede in Abhängigkeit unter anderem von Branche, Betriebsgröße, Berufserfahrung und - nicht zuletzt - vom Geschlecht. Auch die Tarifbindung spielt eine große Rolle."

Die Daten kommen u. a. zu folgenden Ergebnissen:

- Die Fachrichtung spielt eine zentrale Rolle: Auf die Chemietechniker/innen, die mit 3.802 Euro im Monat am höchsten bezahlt werden, folgen Maschinenbautechniker/innen mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt von 3424 Euro. Elektrotechniker/innen verdienen durchschnittlich 3.199 Euro, Elektronik- und Fernmeldetechniker/innen kommen auf 3048 Euro, Bautechniker/innen auf 2801 Euro (siehe Grafik im Anhang; Link unten).

- Je größer der Betrieb, desto höher das Gehalt: In Betrieben mit unter 100 Beschäftigten beträgt das Monatseinkommen der TechnikerInnen 2.789 Euro, in Betrieben mit über 500 Beschäftigten klettert es im Durchschnitt auf 3.541 Euro. In den Betrieben mittlerer Größe liegt der Durchschnittsverdienst bei 3.295 Euro.

- Berufserfahrung zahlt sich aus. Das Monatseinkommen von Techniker/innen mit weniger als fünf Jahren Berufserfahrung beträgt im Schnitt 2.550 Euro, bei 10 bis 19 Jahren Berufserfahrung steigt es auf rund 2.986 Euro und bei über 20 Jahren Berufserfahrung klettert es auf rund 3.542 Euro.

- Techniker/innen profitieren von der Tarifbindung. In tarifgebundenen Betrieben liegt ihr Monatseinkommen mit durchschnittlich 3.485 Euro rund 629 Euro über dem Gehalt von 2.856 Euro in nicht tarifgebundenen Betrieben.

- Frauen verdienen als Technikerin deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Im Durchschnitt liegt ihr Einkommen mit 2.602 Euro rund 19,5 Prozent unter dem der Männer mit 3.234 Euro. Mit zunehmender Berufserfahrung nimmt der Einkommensabstand zu.

- Während in Westdeutschland eine Technikerin oder ein Techniker durchschnittlich 3.243 Euro erhält, bekommt sie/er in Ostdeutschland 2.426 Euro. Sie verdienen im Osten im Durchschnitt rund 25 Prozent weniger als im Westen.

- Befristet beschäftigte Techniker/innen verdienen mit durchschnittlich 2.607 Euro deutlich weniger als ihre unbefristet angestellten Kolleg/innen mit durchschnittlich 3.210 Euro.

- Rund 61 Prozent der Techniker/innen arbeiten im Allgemeinen mehr als vertraglich vereinbart. Gut zwei Drittel bekommt dafür eine entsprechende Bezahlung oder Freizeitausgleich, 33 Prozent erhalten keine Überstundenvergütung

Verdienen Sie, was Sie verdienen?

Wie viel verdient ein Maschinenschlosser, und wie hoch ist das Gehalt einer Bankkauffrau? Was bekommt ein Chemieingenieur, ein Bauleiter, eine Physiotherapeutin, ein Webdesigner, ein Werbekaufmann oder eine Küchenhilfe? Antworten darauf gibt es in einem kostenfreien Lohn- und Gehalts-Check von, der nun  schon 250 Tätigkeiten aus rund 30 Berufsbereichen umfasst. Das Angebot wird wissenschaftlich betreut vom WSI-Tarifarchiv in der Hans-Böckler-Stiftung. Und mit Ihrer Hilfe wird es noch weiter wachsen. Deshalb: Füllen Sie am besten gleich heute diesen Online-Fragebogen aus.

Den Fragebogen können Sie hier anklicken.